Recht (Deutschland)

Brauchst du als OnlyFans-Creator ein Impressum?

Ein Impressum brauchst du, sobald du in Deutschland einen geschäftsmäßigen digitalen Dienst anbietest, zum Beispiel eine eigene Website, eine Linkseite oder ein geschäftlich genutztes Profil. Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das seit Mai 2024 die frühere Regel im Telemediengesetz ersetzt. Für viele Creator ist das heikel, weil dort Name und Anschrift stehen müssen.

Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung mit Stand November 2026 und keine Rechtsberatung. Ob und wie die Pflicht bei dir greift, kann eine Anwältin oder ein Anwalt für IT- oder Medienrecht beurteilen. Österreich und die Schweiz regeln das anders, dazu steht am Ende ein eigener Abschnitt.

Aktualisiert , 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • § 5 DDG gilt für geschäftsmäßige digitale Dienste, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden.
  • Ins Impressum gehören Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeit einschließlich E-Mail, eine USt-IdNr. oder Wirtschafts-IdNr. aber nur, wenn du eine hast.
  • Weil ein reines Postfach nach gängiger Auslegung nicht als ausreichend gilt, solltest du deine Adresse vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.

Wann gilt die Impressumspflicht für Creator?

§ 5 DDG betrifft Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Für eine eigene Website, einen Blog, eine Newsletter-Seite oder eine Link-in-Bio-Seite, die dein Angebot bewirbt, gilt das in der Regel.

Bei geschäftlich genutzten Profilen auf Instagram, TikTok, X oder Reddit lautet die verbreitete Auslegung, dass du ein Impressum brauchst, sobald du darüber dein Angebot bewirbst, auch wenn hier vieles Auslegungssache ist. Wie weit die Pflicht auf deinem Profil bei der Plattform selbst reicht, also bei OnlyFans oder Fansly, ist nicht für jeden Fall geklärt und muss im Zweifel geprüft werden. Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, kann eine Abmahnung kommen, und schon deshalb solltest du das Thema nicht aufschieben.

Was muss ins Impressum, und wo gehört es hin?

AngabeDas Wichtigste
NameDein bürgerlicher Name, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigte.
AnschriftDie Anschrift, unter der du niedergelassen bist. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
KontaktAngaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation, einschließlich E-Mail-Adresse. Da nach gängiger Auslegung eine E-Mail nicht immer allein reicht, ist ein Kontaktformular oder eine Telefonnummer eine gute Ergänzung.
SteuerkennzeichenUmsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn du eine besitzt. Wer keine hat, nennt keine.
Register, AufsichtsbehördeNur, wenn du im Handelsregister stehst oder deine Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf.

Weitere Pflichten aus anderen Gesetzen bleiben davon unberührt (§ 5 Abs. 2 DDG), und den Gesetzestext findest du auf gesetze-im-internet.de.

Auf einer eigenen Website gehört der Link „Impressum“ in den Footer jeder Seite, und in Social-Media-Profilen verlinkst du in der Bio eine Seite, die sich ohne Login öffnen lässt. Am Handy kannst du schnell prüfen, ob man sie in etwa zwei Klicks erreicht. Anschrift und E-Mail müssen aktuell bleiben, und von der Vorlage einer anderen Creatorin hast du wenig, weil ihre Lage nicht deine ist.

Wie schützt du deine Wohnadresse?

Ins Impressum gehören dein Name und die Anschrift, unter der du niedergelassen bist. Ein reines Postfach gilt nach gängiger Auslegung nicht als ausreichend, weil man dich dort nicht erreicht. Das stützt sich auf Rechtsprechung und Fachliteratur und steht so nicht im Gesetzestext.

Als Alternativen zur Wohnadresse werden vor allem diese Wege diskutiert, die jeweils ein anderes Risiko haben:

  • Eine Geschäftsadresse, an der du erreichbar bist, etwa ein Büro oder ein Coworking-Platz mit Postannahme.
  • Eine Adresse, die ein Dienstleister bereitstellt, wobei es von den Einzelheiten abhängt, ob sie trägt.
  • Eine Kapitalgesellschaft, bei der im Impressum Rechtsform, Sitz und Vertretungsberechtigte stehen. Deine Wohnadresse bleibt dann draußen, dein Name aber nicht.

Erfundene oder fremde Adressen sind keine Lösung, und eine Adresse, an der du nie erreichbar bist, ist riskanter als eine, an der Post tatsächlich ankommt. Welches Modell für dich zulässig ist, muss dir ein Anwalt bestätigen, bevor du veröffentlichst.

Lassen sich Impressum und Anonymität verbinden?

Nur begrenzt, denn ein Impressum nennt eine reale Person. Wenn dein Künstlername auf einer Seite steht, steht dein bürgerlicher Name direkt daneben, und über jeden Kanal mit Impressum können dich Fans, Bekannte und Arbeitgeber finden. Überleg dir daher vor dem Start, welche Kanäle eins brauchen und welche du über die Plattform selbst betreiben kannst. Wir planen und posten auf Instagram, TikTok, Reddit und X erst nach deiner Freigabe, und wenn ein Kanal ein Impressum auslösen würde, sprechen wir das mit dir ab, bevor der Link in der Bio steht.

Vielleicht brauchst du auch gar keine eigene Seite. Viele Creator verlinken direkt auf ihr Plattformprofil und sparen sich so eine zusätzliche Seite mit Pflichtangaben, wobei es eine Rechtsfrage bleibt, ob das in deinem Fall genügt. Je weniger Orte deinen bürgerlichen Namen tragen, desto schwerer lässt sich die Verbindung zu deinem Künstlernamen herstellen. Wie du beides insgesamt trennst, steht im Ratgeber zum sicheren Zugriff für Teams.

Was gilt in Österreich und der Schweiz?

In Österreich verlangt das E-Commerce-Gesetz (§ 5) Angaben wie Name, geografische Anschrift und E-Mail, und dazu kommen Offenlegungspflichten nach dem Mediengesetz (§ 25), die für Websites allgemein gelten. Praktische Merkblätter dazu bietet die WKO. In der Schweiz verlangt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, Art. 3 Abs. 1 lit. s) für Online-Angebote klare und vollständige Angaben zu Identität und Kontaktadresse, einschließlich E-Mail. Da es im Einzelfall auf Details ankommt, fragst du am besten eine Anwältin oder einen Anwalt vor Ort. Zu Steuerfragen haben wir einen eigenen Überblick über OnlyFans-Steuern in Deutschland.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Impressum für mein Instagram- oder TikTok-Profil?

Wenn du das Profil geschäftlich nutzt und darüber dein Angebot bewirbst, sagen viele Juristen ja. Wie weit die Pflicht bei Plattformprofilen reicht, ist teils Auslegungssache, und dabei kann dir eine rechtliche Einschätzung helfen.

Muss mein bürgerlicher Name im Impressum stehen?

Das Gesetz verlangt den Namen, und du kannst davon ausgehen, dass dein bürgerlicher Name nötig ist. Ein Künstlername allein ist keine sichere Lösung, deshalb fragst du besser einen Anwalt, bevor du dich darauf verlässt.

Gilt die Impressumspflicht auch für Kleinunternehmer?

Ja, denn die Pflicht hängt am geschäftsmäßigen digitalen Dienst und nicht am Umsatzsteuerstatus. Eine USt-IdNr. nennst du nur, wenn du eine hast.

Was dein Publikum über dich erfährt, entscheidest du, und Chat, Preise, Marketing und Leak-Schutz planen wir darum herum. Wie wir im deutschsprachigen Raum arbeiten, steht auf unserer Seite für Deutschland, und wenn deine Seite schon läuft, kannst du uns gern davon erzählen. Wir melden uns innerhalb von 12 Stunden.