Das Wichtigste in Kürze
- Wer in Deutschland wohnt, versteuert sein Welteinkommen hier, auch wenn die Plattform im Ausland sitzt.
- Einkommensteuer fällt erst oberhalb des Grundfreibetrags an, der für 2026 bei 12.348 € liegt.
- Die Kleinunternehmerregelung gilt bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, schließt aber den Vorsteuerabzug aus.
Was wird versteuert, und welche Steuern können anfallen?
Versteuert wird dein Gewinn, also deine Einnahmen aus Abos, Pay-per-View, Trinkgeldern und Custom-Content abzüglich der Betriebsausgaben. Trinkgelder und andere Zahlungen, die du wegen deiner Tätigkeit erhältst, zählen in der Regel dazu. Wer in Deutschland lebt, ist mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, und deshalb spielt es keine Rolle, dass die Plattform keinen deutschen Sitz hat.
Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab. Bis zum Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 € liegt (§ 32a EStG), fällt keine an. Der Wert ändert sich regelmäßig, maßgeblich ist immer das Jahr, für das du die Erklärung abgibst. Wenn du nebenbei angestellt bist, werden Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug bis 410 € Gewinn im Jahr entlastet (Härteausgleich), und darüber ist eine Steuererklärung Pflicht (§ 46 EStG). Insgesamt können dir diese Steuern begegnen:
| Steuer | Das Wichtigste |
|---|---|
| Einkommensteuer | Fällt auf deinen Gewinn an, den du meist mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst. Der Tarif ist progressiv, und der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €. |
| Gewerbesteuer | Fällt nur bei einem Gewerbe an. Einzelunternehmen haben einen Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag, darüber gelten die Messzahl von 3,5 % und der Hebesatz deiner Gemeinde (§ 11 GewStG). Ein Teil wird auf die Einkommensteuer angerechnet. |
| Umsatzsteuer | Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Bei einem Umsatz bis 25.000 € im Vorjahr und bis 100.000 € im laufenden Jahr berechnest du keine Umsatzsteuer, hast aber auch keinen Vorsteuerabzug. |
Am schwierigsten ist die Umsatzsteuer, weil die Behandlung von Einnahmen über eine Plattform im Ausland davon abhängt, wie die Plattform ihre Leistungen vertraglich gestaltet. Diese Frage klärst du besser mit deinem Steuerberater.
Wie meldest du dich beim Finanzamt an?
Ob das Finanzamt deine Tätigkeit als Gewerbe oder als freiberuflich einordnet, entscheidet sich im Einzelfall. Viele Creator melden ein Gewerbe an, aber lass dir das vor dem Start bestätigen. Die Anzeige geht an das Gewerbeamt deiner Gemeinde, was vielerorts online möglich ist, und die Gemeinde leitet sie ans Finanzamt weiter (§ 138 AO).
Danach füllst du über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Dort schätzt du Umsatz und Gewinn und entscheidest dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung. Die Frist dafür beträgt in der Regel einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit. Während du auf deine Steuernummer wartest, sammelst du Einnahmen und Rechnungen schon vom ersten Tag an sauber. Wenn das Finanzamt mit Gewinnen rechnet, kann es außerdem Vorauszahlungen festsetzen, die du dann einplanen musst.
Deine Fans kennen deinen Künstlernamen, während Finanzamt, Bank und Plattform deinen bürgerlichen Namen kennen. Wie du beides getrennt hältst, steht in unserem Ratgeber zum sicheren Zugriff für Teams.
Was ist Reverse Charge, und melden Plattformen deine Einnahmen?
Eine Agenturprovision ist in der Regel eine Betriebsausgabe, wenn du sie belegen kannst. Unsere Provision beträgt 25–50 % vom Umsatz nach der Plattformgebühr und wird schriftlich vereinbart, bevor wir starten. Sitzt eine Agentur, ein Tool oder eine Werbeplattform außerhalb Deutschlands, kann die Umsatzsteuerschuld auf dich als Leistungsempfänger übergehen (Reverse Charge, § 13b UStG). Laut IHK Berlin kann das auch Kleinunternehmer treffen, die sie dann nicht als Vorsteuer abziehen können. Ob das bei einer konkreten Rechnung greift, hängt vom Einzelfall ab. Frag deshalb jede Agentur danach, auch uns, und rechne es mit deinem Steuerberater durch, bevor du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest.
Plattformbetreiber melden außerdem unter bestimmten Voraussetzungen Daten ihrer Anbieter an die Steuerbehörden (EU-Richtlinie DAC7, in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, seit 2023 in Kraft). Ob und wie das auf deine Plattform zutrifft, kann dein Steuerberater prüfen. An deiner eigenen Pflicht ändert es nichts, denn du musst alle Einnahmen in jedem Fall selbst und vollständig erklären.
Wie gehst du mit Rücklagen und nicht erklärten Einnahmen um?
Am einfachsten ist es, von jeder Auszahlung gleich am selben Tag einen Teil auf ein eigenes Konto zu legen. Den Prozentsatz nennt dir dein Steuerberater, mit dem du auch abstimmst, wie du Auszahlungen in US-Dollar in Euro umrechnest. Auszahlungsübersichten, Rechnungen und Quittungen bewahrst du auf, und bei gemischten Ausgaben rechnest du den privaten Anteil heraus.
Falls du bisher Einnahmen nicht erklärt hast, sind Nachzahlungen mit Zinsen und ein Steuerstrafverfahren möglich. Eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) hat enge Voraussetzungen, weshalb diese Frage zu einem Steuerberater oder zu einem Fachanwalt für Steuerrecht gehört und nicht in ein Forum. Ob du einem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit melden musst, regelt übrigens dein Arbeitsvertrag und nicht das Steuerrecht.
Was gilt in Österreich und der Schweiz?
Beide Länder weichen von Deutschland ab. In Österreich liegt die Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer seit 2025 bei 55.000 € brutto im Jahr (usp.gv.at). Die Anmeldung läuft über das Finanzamt, und für Sozialversicherung und Gewerbeberechtigung brauchst du Beratung vor Ort. In der Schweiz melden sich Selbstständige bei der AHV-Ausgleichskasse an, und die MWST-Pflicht beginnt in der Regel ab 100.000 Franken Jahresumsatz (ESTV). Da Einkommensteuer und Sozialabgaben in jedem Land eigen geregelt sind, fragst du auch dafür am besten jemanden vor Ort. Was du online angeben musst, steht in unserem Ratgeber zum Impressum für Creator.
Häufige Fragen
Meldet OnlyFans meine Einnahmen ans Finanzamt?
Plattformen müssen unter bestimmten Voraussetzungen Daten ihrer Anbieter an die Steuerbehörden melden (DAC7). Ob und wie das für deine Plattform gilt, kann dein Steuerberater prüfen. Verlassen kannst du dich darauf nicht, weil du alle Einnahmen ohnehin selbst erklärst.
Muss ich bei OnlyFans Umsatzsteuer abführen?
Nicht, wenn du Kleinunternehmer bist und die Regelung nutzt, die bis 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr gilt. Wie die Plattformeinnahmen selbst umsatzsteuerlich einzuordnen sind, klärst du mit einem Steuerberater.
Muss ich für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?
Viele Creator melden ein Gewerbe an, aber ob deine Tätigkeit als Gewerbe oder als freiberuflich gilt, wird im Einzelfall entschieden. Lass dir das vor dem Start bestätigen.
Um die Unterlagen für dein Finanzamt kümmerst du dich selbst, aber Chat, Preise, Marketing und Leak-Schutz können wir dir abnehmen. Wie wir im deutschsprachigen Raum arbeiten, steht auf unserer Seite für Deutschland, und wenn deine Seite schon läuft, kannst du uns gern davon erzählen. Wir melden uns innerhalb von 12 Stunden.